Satzung des SeniorenNetzwerks Braunsfeld
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17.01.2019 in Köln.
Präambel
Das SeniorenNetzwerk Braunsfeld basiert auf der Initiative der Stadt Köln, in den Stadtteilen Senioren Netzwerke aufzubauen, und hat sich als nicht eingetragener gemeinnütziger Verein (nachfolgend Netzwerk genannt) organisiert. Es gehört zu den von der Servicestelle der Stadt Köln betreuten „selbstorganisierten“ Senioren Netzwerken.
- Das Netzwerk führt den Namen „SeniorenNetzwerk Braunsfeld“.
- Es hat seinen Sitz in Köln-Braunsfeld, Wiethasestraße 52, 50933 Köln. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht vorgesehen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben des Netzwerkes
- Ziel des Netzwerkes ist es, die von der Stadt Köln mit den SeniorenNetzwerken in den jeweiligen Stadtteilen vorgesehenen Ziele im Stadtteil Köln-Braunsfeld als selbstorganisiertes SeniorenNetzwerk zu verwirklichen.
- Das Netzwerk erreicht seine Ziele insbesondere durch
- Vernetzung der mit Senioren befassten Stellen im Stadtteil Köln-Braunsfeld
- Information der Öffentlichkeit über Aktivitäten, die von, mit und für Senioren gestaltet werden
- Herausgabe eines Infoheftes
- Betreiben einer Website
- Abhalten von Planungsgruppen
- Fördern von Arbeitskreisen und Gruppen für Senioren
§ 3 Steuerbegünstigung und Mittelverwendung
- Das Netzwerk ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Im Rahmen der ‚Altenhilfe’ beugt es durch Arbeitskreise und Gruppen für Senioren, u. a. in Kunst und Kultur, der Vereinsamung im Alter vor, fördert die ‚Volksbildung’, trägt durch sportliche Angebote zur körperlichen Betätigung und damit zur Erhaltung der Gesundheit bei.
- Mittel des Netzwerkes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder (s. § 4) erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Netzwerkes. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche auf das Vermögen des Netzwerkes. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Netzwerkes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung des Netzwerkes fällt das gesamte Vermögen des Netzwerkes je zur Hälfte an die beiden Kirchengemeinden: Ev. Clarenbachgemeinde und Kath. St. Josef Gemeinde und zwar mit der Auflage, es im Sinne der Ziele dieses § 3 zu verwenden.
- Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserklärung, die konkludent durch Teilnahme an den Aktivitäten des Netzwerkes erklärt werden kann.
- Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch den Wunsch, nicht mehr an den Aktivitäten des Netzwerkes teilnehmen zu wollen. Der Austritt kann auch konkludent durch entsprechendes Verhalten erklärt werden.
- Ein- und Austritt sind jederzeit möglich.
§ 5 Keine Beitragspflicht – Finanzangelegenheiten
- Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Das Netzwerk finanziert seine Tätigkeit allgemein durch Spenden und durch Fördergelder der Stadt Köln und anderer Institutionen.
- Für das Netzwerk wird ein Bankkonto eingerichtet, über das der Kassenführer und ein weiteres, von der Planungsgruppe bestimmtes Mitglied Einzelvollmacht erhalten.
§ 6 Teilnahme und Haftung
Die Mitgliedschaft und Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerkes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Netzwerk, die Sprecher und Moderatoren der Arbeitskreise und -gruppen haften nicht für Schäden jeglicher Art. Ihre Haftung ist, wenn überhaupt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 7 Organe des Netzwerkes
Die Organe des Netzwerkes sind:
- Mitgliederversammlung
- Planungsgruppe
- Sprecherrat
- Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit des Netzwerkes
b. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
c. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder der Planungsgruppe - Zur Mitgliederversammlung wird von der Planungsgruppe unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher durch entsprechende Bekanntmachung eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 7 Mitglieder sie unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags tagen.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
- Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.
- Die Planungsgruppe stellt die Richtlinien für die Arbeit des Netzwerkes auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
- Die Planungsgruppe besteht aus den Gruppenleitern und Delegierten der aktiven Gruppen sowie aktiv mitplanenden Netzwerkerinnen und Netzwerkern.
- Die Planungsgruppe leitet und koordiniert die Arbeit des Netzwerkes. Die Mitglieder der Planungsgruppe sind ehrenamtlich tätig.
- Die Planungsgruppe kann über die finanziellen Mittel des Netzwerkes verfügen. Darüber hinaus kann sie das Netzwerk rechtlich nicht binden.
- Die Planungsgruppe beschließt Änderungen der Satzung und die Auflösung des Netzwerkes.
- Entscheidungen der Planungsgruppe werden mehrheitlich gefasst. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren.
- Die Planungsgruppe wählt aus ihrer Mitte den Sprecherrat sowie einen/e KassenführerIn und deren/dessen Stellvertretung, der/die das Konto des Netzwerkes nach den Weisungen der Planungsgruppe führen.
§ 10 Sprecherrat
Der Sprecherrat besteht aus 2 – 4 Mitgliedern der Planungsgruppe.
Der Sprecherrat koordiniert die Arbeit der Planungsgruppe, z. B. die Einladung für die Treffen, die Moderation und Protokollierung,
sammelt Informationen und sorgt für deren Weitergabe und regelt die inneren Angelegenheiten der Planungsgruppe.
Name, Vorname Anschrift
s. Anhang
Sie können die Satzung hier herunterladen: Satzung SeniorenNetzwerk-Braunsfeld